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Führungserfahrener, juristischer Allrounder mit kaufmännischem Hintergrund sowie hoher Sozialkompetenz und viel Lebenserfahrung. Erfolgreiche Praxis in Querschnittsmaterien als Coach/Waisenrat. Zuhause im interdisziplinären Denken und Handeln in den Bereichen Mediation, Recht, Soziales, Familie, Schule und Psychologie. Gute Vernetzung in Verwaltung, Politik und Privatwirtschaft. Ausgeprägte Kontaktorientierung und Überzeugungsvermögen als Mediator mit Gespür für kritische Situationen; markante analytische Fähigkeit zu zielführenden Lösungsansätzen. Starker Kommunikator. Systematische Arbeitsweise.

 

Schwerpunkte:

Mediation, Familien-, Erwachsenen- und Kindesschutzrecht; Verwaltungsrecht; Straf- und Strafvollzugsrecht; Schul- und Sozialwesen; Genossenschaftsrecht; allg. Privatrecht; kaufm. Tätigkeiten; Verbandswesen.

2019
Präsident der Eidgenössische Schätzungskommission «Kreis 10»

 

01|14
Selbständiger Rechtsanwalt


3|2004 –
 12|2012
KESB (bzw. VB) der Stadt Zürich Waisenrat bzw. II. Vizepräsident
Vizepräsident (Nr. 2) der schweizweit grössten Behörde mit ca. 80 vollamtlichen MA (davon ca. 40 Akademiker) und ca. 2‘000 Privatbeiständen; verantwortlich für rund 1‘000 Fälle pro Jahr.

 

03|2002 – 02|2004
Stadtparlament Adliswil/ZH – Rechtskonsulemt/ 1. Ratsekr.

 

10|1994 – 12|2004
Bezirksrat Zürich – Verwaltungsjurist mbA; stv. (Aufsichtsbehörde der Stadt ZH) Verwaltungs- u. Sozialabteilungs-Leiter

 

04|1990 – 10|1992
Staatsanwaltschaft bzw. Leiter des juristischen Ober-STAZ des Kantons Zürich Sekretariates

Ausbildung zum Mediator an der IEF Zürich
(berufsbegleitend)

 

LL.M. im Internationalen Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich
(2000; berufsbegleitend)

 

Promotion zum Dr. iur. magna cum laude an der Universität Zürich
(1998; berufsbegleitend)

 

Dissertation: „Das Recht der Strafvollstreckung
publiziert in Zürcher Studien zum Strafrecht,Band 32, Schulthess 1998

 

Zürcher Rechtsanwaltspatent
Kanton Zürich (1993)

 

Studium der Jurisprudenz
Universität Zürich  (1983-1989; berufsbegleitend)

 

Kantonale Matura Typus B
(1981; berufsbegleitend) Schule f. Erw., Zch.

 

Eidgenössischer Fähigkeitsausweis KVZ
Handelsschule, Zürich (1976)

 

Alt Kantonsrat des Standes Zürich
(Mitglied der Justizkommission);

 

Dozent an der Fachhochschule Winterthur
für Kindesschutzrecht;

 

GL-Mitglied der Kreisschulpflege der Stadt Zürich; Chef Ressort Personal; Präsident AK Schulen; Präsident Rekurskommission

(20 Schulhäuser; 800 Mitarbeiter; 3‘000 SchülerInnen);

 

Kommentator des eidg. Gerichtsstandsgesetzes.

Die Vormundschaftsbehörde (VB) ist die Vorläuferbehörde der heutigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Sie handelt analog einem Gericht. Unter anderem verfügt sie in einem gerichtsähnlichen Verfahren die nötigen Massnahmen und setzt die Beistände ein. Diesen gegenüber ist sie weisungsbefugt. Sie verwaltet direkt Klientenvermögen in 3-stelliger Millionenhöhe. Die VB der Stadt Zürich wurde durch ein politisch gewähltes Siebner-Kollegialgremium geführt (Kollegialbehörde analog Bundesrat). Die Geschäftsleitung bildete ein Ausschuss von 2 Behördenmitgliedern (Vizepräsident I und II [VP]) zusammen mit den Leitern Rechtsdienst, Personal- u. Medien sowie Innendienst). Die Behörde umfasste total ca. 80 Vollzeit-Mitarbeitende, wovon rund 40 Akademiker (Juristen/ Betriebswirtschafter/ Psychologen). Der VB unterstanden des Weitern rund 2‘000 Privatbeistände (auch hier direktes Weisungsrecht).

 

Als VP ist es mir gelungen, eine Reihe heikler und publizitätsträchtiger Fälle erfolgreich und geräuschlos zu bewältigen (z.B. Fälle analog dem notorisch bekannten „Fall Flaach“ [Kindstötung]; „sog. Axtfall“, etc., etc.). Des Weitern war die VB aufgrund ihrer direkten Weisungs- u. Beistandspflicht (z.T. auch im Rahmen sog. superprovisorischer Verfahren) unter anderem direkt oder indirekt in privatrechtlichen Angelegenheiten/Transaktionen involviert (teilw. in Milliardenhöre; vgl. zum Ganzen die entspr. öffentl. zugänglichen Geschäftsberichte). Die Behördenmitglieder unterstanden einer direkten und unmittelbaren Verantwortlichkeit und Haftung.